Klasse L
Mit der Kl. L k?nnen Land oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler u. andere Flurf?rderfahrzeuge sowie Zugmaschinen mit bis zu zwei Anh?ngern und 25 km/h gefahren werden.
Mit 16 Jahren kann man die Kl. L erwerben, es gen?gt eine theoretische Ausbildung und theoretische Pr?fung.
Die Theorie umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 2 Doppelstunden Sonderstoff L.
Die Klasse L ist in der Klasse B mit enthalten.